Leitern, Stehleitern und Tritte gehören zu den am häufigsten verwendeten Arbeitsmitteln in Unternehmen, Werkstätten, Lagern und auf Baustellen. Da sie einfach zu benutzen sind, werden sie häufig als „Arbeitsmittel ohne besonderes Risiko“ angesehen. Tatsächlich sind sie jedoch Stößen, Transport, Verschleiß, Verformungen, Verschmutzungen, Witterungseinflüssen und wiederholter Nutzung ausgesetzt.
Ein fehlender Standfuß, ein leicht verformter Holm, ein Gelenk, das nicht mehr ordnungsgemäß verriegelt, oder eine instabile Stufe können bereits ausreichen, um das Arbeitsmittel unsicher zu machen. Genau darin liegt der Zweck einer regelmäßigen Prüfung: Mängel zu erkennen, bevor sie zu einem Sturz oder Unfall führen.
Ein klarer rechtlicher Rahmen in Luxemburg: Arbeitsmittel, ITM und R04
In Luxemburg gilt eine Leiter, die im beruflichen Umfeld verwendet wird, als Arbeitsmittel. Die geänderte großherzogliche Verordnung vom 4. November 1994, veröffentlicht von der ITM unter der Referenz ITM-AM 195.3, legt die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln fest. Sie sieht insbesondere vor, dass Arbeitsmittel, die Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu gefährlichen Schäden führen können, regelmäßigen Prüfungen und gegebenenfalls außerordentlichen Prüfungen durch befähigte Personen unterzogen werden müssen.
Die Präventionsempfehlung AAA R04 „Leitern und Tritte“ ergänzt diesen Ansatz durch praxisnahe Maßnahmen für Leitern und Tritte. Sie empfiehlt insbesondere regelmäßige Prüfungen, an die Einsatzbedingungen angepasste Prüfintervalle, eine Sichtprüfung vor jeder Benutzung, die Kennzeichnung und Nummerierung der Leitern sowie die Führung eines Prüfbuchs.
Unsere Prüfmethode: EN 131 und eine Checkliste gemäß Anhang A der EN 131-3
Die von LEON KREMER durchgeführte Prüfung basiert auf der Normenreihe EN 131 für Leitern, insbesondere auf der EN 131-3:2018+A1:2025 – Leitern – Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung. Diese Norm legt unter anderem fest, dass die Gebrauchsanleitung die zu prüfenden Bauteile aufführen muss und dass die Mindestprüfliste in Anhang A enthalten ist.
Unsere Prüfliste wurde so erstellt, dass sie den Anforderungen des Anhangs A entspricht. Die Prüfpunkte sind praxisgerecht gegliedert, um die Kontrolle vor Ort zu erleichtern, und decken alle wesentlichen Bauteile ab, darunter Holme, Leiterteile, Befestigungen, Stufen/Sprossen, Gelenke, Verriegelungen, Haken, Stützbügel, Leiterfüße, Verschmutzungen, Plattformen sowie leiterspezifische Bauteile.
Unser Leistungsumfang
- Erfassung oder Aktualisierung des Bestands von Leitern, Stehleitern und Tritten.
- Kennzeichnung oder Vorschlag zur Nummerierung der Arbeitsmittel.
- Sicht- und Funktionsprüfung anhand einer strukturierten Checkliste.
- Prüfung der sicherheitsrelevanten Elemente: Struktur, Stufen, Leiterfüße, Befestigungen, Gelenke, Verriegelungen, Standsicherheit, Kennzeichnungen und Verschmutzungen.
- Beurteilung der Einsatzfähigkeit: Konform, Konform mit Hinweisen, Nicht konform / Außer Betrieb nehmen oder Reparatur mit anschließender Nachprüfung.
- Digitaler Prüfbericht mit Fotodokumentation.
- Online-Zugriff auf den vollständigen Prüfverlauf.
Ein an das Risiko angepasstes Prüfintervall
Es gibt kein einheitliches Prüfintervall, das für alle Kunden geeignet ist. Eine Leiter, die nur gelegentlich in Innenräumen verwendet wird, ist nicht denselben Belastungen ausgesetzt wie eine Leiter, die täglich in einem Servicefahrzeug transportiert oder auf Baustellen eingesetzt wird. LEON KREMER unterstützt seine Kunden dabei, ein praxisgerechtes Prüfintervall festzulegen, das sich an der Nutzungshäufigkeit, der Einsatzumgebung, den Transportbedingungen, möglichen Stoßbelastungen sowie den unternehmensinternen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit orientiert.
Fazit
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist eine einfache, dokumentierte und wirksame Maßnahme, um die Absturzprävention zu verbessern und den sicheren Zustand der Arbeitsmittel zu gewährleisten. LEON KREMER unterstützt Unternehmen in Luxemburg mit einem strukturierten Prüfdienst, der auf der EN 131, der Checkliste aus Anhang A der EN 131-3, der geltenden großherzoglichen Verordnung über Arbeitsmittel sowie der AAA-Empfehlung R04 basiert.
Kontaktieren Sie uns, um die Erfassung und Prüfung Ihrer Leitern, Stehleitern und Tritte zu planen.