Die "fünfjährliche" prüfung von hebezeugen durch einen sachverständigen


Worin besteht die „fünfjährliche“ Prüfung?

Die fünfjährliche Prüfung wird von dem luxemburgischen "Hebezeuge" zu betrachten sind..

Hebezeuge (Appareils de levage) müssen alle 5 Jahre einer besonderen Prüfung, der fünfjährlichen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist aufwendiger und gründlicher als die einfachen jährlichen Prüfungen.

Während der fünfjährlichen Prüfung muss nachgewiesen werden, dass die Sicherheits-, Tragwerks-, Hebe-, Fahr-, Lenk-, Greif-, Brems- und Feststellantriebselemente  auch nach längerer Benutzung nicht beeinträchtigt, gestört oder funktionsunfähig geworden sind. Die Prüfung wird teilweise unter Last durchgeführt.

Wer darf die „fünfjährliche“ Prüfung eines Hebezeugs durchführen?

Der Betreiber muss eine zugelassene Prüfstelle mit der fünfjährlichen Prüfung beauftragen.

Gegenwärtig gibt es in Luxemburg drei zugelassene StellenLUXCONTROL, VINCOTTE LUXEMBOURG und SOCOTEC).

Welche Maschinen werden als Hebezeuge bezeichnet?

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) definiert Hebezeuge als "Geräte, die dazu bestimmt sind, Hebevorgänge durchzuführen", d.h. Lasten (Gegenstände und/oder Personen) von mehr als 50 kg zu bewegen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt eine vertikal bewegt werden. Diese Definition beinhaltet auch Maschinen, die mit austauschbaren Anbaugeräten ausgestattet sind die sie bei Nutzung in ein Hebezeug verwandeln.

Wenn wir also von Hebezeugen sprechen, meinen  wir beispielsweise Laufkranen, Schwenkkrane, Portalkrane, Güteraufzüge, selbstfahrenden Arbeitsbühnen, Gabelstapler, Seil- und Kettenzüge (elektrisch und manuell), Fassadenreinigungsanlagen usw.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) hat ein Dokument erstellt, in dem alle Geräte zusammengefasst sind, die als "Hebezeuge" zu betrachten sind.

Nicht als Hebezeuge gelten: mobile Wagenheber, manuelle Handhubwagen, leichte Hubtische, Lastaufnahmemittel, Balancer, Laderampen usw.

Was beinhaltet eine fünfjährige Prüfung?

Die erste Etappe einer fünfjährigen Prüfung ist einer "normalen" periodischen Prüfung sehr ähnlich - der Sachverständige überprüft das Sicherheitsregister und führt eine visuelle und funktionelle des Hebezeugs ohne Last durch. Der Sachverständige prüft unter anderem den Haken, das Hubseil (die Kette), die Seilrollen, die Seiltrommel, die Bremsen, die Struktur, die Befestigungsmittel, die Schienen usw. und führt Funktionsprüfungen in allen Betriebskonfigurationen ohne Last durch. Der Sachverständige überprüft auch die Funktion von Sicherheitseinrichtungen wie Grenz- und Endschalter, Not-Aus- und Steuereinrichtungen.

Danach führt der Sachverständige die dynamische Prüfung, d.h. Prüfung unter Last, durch. Zuerst werden unsere Servicetechniker die Nennlast am Gerät einhängen. Dann werden sie unter Aufsicht des Sachverständigen den Kran in allen Betriebskonfigurationen verfahren und prüfen ob alle Sicherheitseinrichtungen auch unter Last funktionieren.

Alle Endschalter, außer dem Hubendschalter werden unter Last geprüft.

Dann prüft der Sachverständige, ob die Überlastsicherung des Hebezeugs ordnungsgemäß funktioniert. Diese Sicherheitsvorrichtung muss die Hubbewegung stoppen, wenn die angehängte Last die Nennlast des Krans überschreitet. Der Lastbegrenzer sollte so nah wie möglich an der Nennlast eingestellt werden und spätestens bei 110% der Nennlast abschalten. Unsere Servicetechniker testen die Überlastsicherung und stellen sie bei Bedarf auf den richtigen Wert ein.

Der Sachverständige prüft alle sichtbaren und zugänglichen Elemente der Stahlkonstruktion und der Laufbahnen. Diese Prüfung findet während und nach den Lasttests statt.

Nach den dynamischen Tests unter Last werden die Funktionsprüfungen im lastfreien Zustand wiederholt.

Pont roulant exterieur

Ist das Hebezeug mit einer zusätzlichen 2. Bremse ausgerüstet (z.B. bei Hebezeugen, die gefährliche Güter transportieren), wird auch dieses Sicherheitselement überprüft. Der Hersteller oder sein lokaler Vertreter muss bei diesen Prüfungen, die spezielle Werkzeuge erfordern, anwesend sein.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Bei Hebezeugen mit einer Traglast von 100 Tonnen oder mehr ist die Prüflast gleich der Nennlast des Gerätes zu wählen, vorausgesetzt, dass beim Anheben der Last die Spannungen an den wichtigsten Punkten gemessen und mit den sich aus der Berechnungsnotiz ergebenden Werten verglichen werden.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem schriftlichen Bericht des Sachverständigen dokumentiert. Dieser Bericht muss im Sicherheitsregister hinterlegt werden ist.

Wenn während der Prüfung Mängel festgestellt wurden, wird der Sachverständige in seinem Bericht einen maximalen Zeitrahmen für die Behebung dieser Mängel nennen. Diese Fristen liegen normalerweise zwischen 0 und 90 Tagen, je nachdem wie schwerwiegend diese Mängel sind.

Der Sachverständige kann ebenfalls eine erneute Überprüfung des Hebezeugs nach Behebung der Mängel verlangen.

Wenn Mängel nicht innerhalb der von der Prüfstelle festgelegten Frist behoben wurden, muss das Gerät außer Betrieb genommen werden. Bevor das Hebezeug wieder in Betrieb genommen wird, ist eine erneute Prüfung durch die Prüfstelle erforderlich.

Eine Kopie des Berichts wird dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt zur Gegenzeichnung und Archivierung zukommen gelassen. Wenn keine Mängel festgestellt wurden, ist die nächste fünfjährliche Prüfung erst wieder in 5 Jahren fällig.

Gibt es weitere Prüfungen und Inspektionen die vorgeschrieben sind ?

Es gibt in der Tat weitere Inspektionen und Prüfungen die vorgeschrieben sind:

  • Die periodische Prüfung, die mindestens einmal pro Jahr von einem Sachverständigen durchgeführt werden muss.
  • Die so genannte "zehnjährliche" Prüfung, die alle 10 Jahre durchgeführt werden muss.

Vor allem aber muss der Betreiber sicherstellen, dass die Inspektionen und Wartungen gemäß Herstellerangaben durchgeführt werden. Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt schreibt vor, dass die Inspektionen mindestens einmal im Jahr durch eine Fachkraft durchgeführt werden muss. Die Frequenz muss der rellen Nutzung des Hebezeugs angepasst werden.

Die ITM schreibt vor, dass der Betreiber einen schriftlichen Wartungsvertrag mit einem Unternehmen abschließen muss, das zur Durchführung dieser Arbeiten autorisiert ist und über qualifiziertes Personal verfügt. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Betreiber selber über qualifiziertes Personal in diesem Bereich verfügt und die Wartungen selber gemäß Herstellerangaben durchführt und dokumentiert.

palan pont roulant

Alle Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten müssen dokumentiert werden, und eine Kopie der Berichte muss im Sicherheitsregister abgelegt werden.

Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, eine jährliche Bewertung der tatsächlichen Nutzung seines Hebezeugs (S.W.P.) durchzuführen (Verbindung zu sicheren Arbeitszeiten). Damit soll sichergestellt werden, dass das Gerät in Übereinstimmung mit seiner ursprünglichen Klassifizierung durch den Hersteller verwendet wird. Diese Berechnung muss jährlich durchgeführt und im Sicherheitsregister dokumentiert werden.

Wo können man weitere Informationen zu diesem 

Thema finden?

Sie können sich direkt an uns wenden, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit den alle fünfjährlichen Prüfungen oder im allgemeine Fragen zu Hebezeugen.

Nachstehend finden Sie die Links zu den Vorschriften  des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt, die die fünfjährlichen Prüfungen beschreiben.

Dokumentation

0ITM SST 1230.1I

ITM SST 1230.1I

0ITM 10001.3

ITM 10001.3

Das Sicherheitsregister eines Hebezeugs